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Aufnahmevoraussetzungen

In die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet.

Dauer und Gliederung des Bildungsganges, Unterrichtsumfang

Die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis dauern in der Regel zwei Jahre. Die Schülerinnen und Schüler können den Bildungsgang nach einem Jahr verlassen, wenn sie die Berufsschulpflicht erfüllt haben. Der Unterricht wird in Teilzeitform erteilt.
Die Klassen werden nach den Berufsfeldern gebildet, denen die Berufs- oder Praktikantentätigkeit oder der Interessenschwerpunkt der Schülerinnen und Schüler zugeordnet werden kann. Die Unterrichtsfächer und die Differenzierungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Rahmenstundentafeln.

Zeugnisse

Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des ersten Schuljahres ein Zeugnis, in dem vermerkt ist, ob sie die Leistungsanforderungen der Klasse erfüllt haben. Die Schülerin oder der Schüler rückt ohne Versetzung in die nächste Klasse vor. Nach dem zweiten Schuljahr wird ein Abschlusszeugnis erteilt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges unter Einbeziehung der Leistungen des ersten Schuljahres insgesamt erfüllt sind.

 
Autor: Ulrich Blasczyk
04.02.2012 13:48