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Alle Auszubildende im Friseurberuf besuchen die dreijährige Berufsschule im dualen System. Einzugsgebiet ist der östliche Hochsauerlandkreis. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Berufsschule ist der Betriebsstandort.

Zum Schulstandort des BKO gehören alle Betriebe aus dem Innungsbereich "Altkreis Brilon", dazu zählen die Städte Brilon, Olsberg, Marsberg, Medebach, Hallenberg und Winterberg sowie die Städte Bestwig, Meschede, Schmallenberg und Fredeburg aus dem "Altkreis Meschede".

Im 1. Jahr besuchen die Auszubildende an 2 Tagen die Berufsschule, im 2.  Jahr an 1,5 Tagen (d.h. 1 Schultag wöchentlich und 1 Schultag im 14 tägigen Wechsel) und im 3. Jahr nur an einem Tag.

 
Autor: Reimund Schleich
18.05.2012 04:24