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Abschlüsse (Doppelqualifikation)

Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, dass Sie innerhalb von vier Jahren (3-jährige Schulausbildung und ein Jahr Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) eine vollständige Berufsausbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in und das Abitur erwerben.

Allgemeine Hochschulreife

Die Berufsausbildung ergänzt die vertiefte Allgemeinbildung. Der Bildungsgang dauert 4 Jahre, wobei nach 3 Jahren die Allgemeine Hochschulreife erworben wird. Diese befähigt zum Studium an Universitäten sowie Fachhochschulen. Während der Ausbildung werden Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert. Das 4. Ausbildungsjahr findet überwiegend in der Praxis statt.

Staatlich anerkannte(r) Erzieher/in

Staatlich anerkannte(r) Erzieher/innen finden ein breitgefächertes Spektrum vor, in dem sie ihren Beruf ausüben können:

  • in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort)
  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • in Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Offene Ganztagsschulen

Stundentafel

 

11.1 

11.2

12.1

12.2

13.1

13.2

14

Berufsbezogener Lernbereich

Biologie

3

3

3

3

3

3

Jahres-

Praktikum






Erziehungswissenschaften (LK)

6

6

6

6

6

6

Englisch

3

3

3

3

3

3

Didaktik und Methodik

3

3

3

3

3

3

Mathematik

3

3

3

3

3

3

Kunst, Musik

3

3

2

2

2

2

Zweite Fremdsprache

3

3

3

3

3

3

Praktika

6 Wochen

8 Wochen

Berufsübergreifender Lernbereich R

Deutsch (LK)

4

4

5

5

5

5

Gesellschaftslehre mit Geschichte

2

2

2

2

2

2

Religionslehre

2

2

2

2

2

2

Sport

2

2

2

2

2

2

Differenzierungsbereich K

Wahlfach

2

2

2

2

2

2

Wochenstunden

36

36

36

36

36

36

Chancen und Möglichkeiten

Der Bildungsgang „Staatlich anerkannte(r) Erzieher/in mit Allgemeiner Hochschulreife" berechtigt Sie z.B.

  • zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten und Fachhochschulen,
  • zur Ausübung des Erzieher/innen-Berufes,
  • zur Übernahme von Gruppenleitungen in sozialpädagogischen Einrichtungen,
  • zu weiterführenden Berufsausbildungen (z.B. Heilpädagogik, Logopädie, therapeutische Berufe,...).

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung zur Aufnahme in diesen Bildungsgang ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk (Schüler/innen von Haupt-, Real-, u. Gesamtschulen) bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Schüler/innen von Gymnasium).

 
Autor:
18.05.2012 04:22