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Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

Handwerk und Industrie der heimischen Wirtschaft sowie Landwirtschaft und öffentliche Einrichtungen bilden Jahr für Jahr Jugendliche zu Facharbeitern und Gesellen in den verschiedensten Berufen aus.

Voraussetzungen:

Es gibt kein Gesetz, das einen bestimmten Schulabschluss vorschreibt, um einen Ausbildungsplatz zu erlangen. Es kann aber sein, das die ausbildenden Betriebe bestimmte Schulabschlüsse wünschen. Interessierte Jugendliche bewerben sich bei den einzelnen Betrieben und schließen einen Ausbildungsvertrag ab.

Ausbildung

Die Berufsausbildung wird gemäß dem Berufsbildungsgesetz (§25 BBiB bzw. HWO) im dualen System durchgeführt. Das heißt, dass die Ausbildung an den zwei Standorten

  • Betrieb (und überbetriebliche Ausbildungsstätten) sowie
  • Berufskolleg (wird oftmals auch als Berufsschule bezeichnet)

stattfindet.


Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen.

Dauer der Ausbildung

Die Dauer einer Berufsausbildung ist in der Ausbildungsverordnung festgelegt. Sie beträgt je nach Ausbildungsberuf zwischen 3 bzw. 3 ½ Jahre. Bei besonders guten Leistungen oder bei bestimmten schulischen Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt, bei Nachteilen durch eine Beeinträchtigung oder Behinderung sowie bei nichtbestandener Abschlussprüfung auch individuell verlängert werden (bis zu einem Jahr).

Berufsabschluss

Am Ende der Ausbildungszeit erhält der Auszubildende (Azubi) nach erfolgreicher Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Landwirtschaftskammer seinen Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief.

Berufsschulabschluss

Der erfolgreiche Abschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert.

Auszüge aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK):

  • Der Berufsschulabschluss gemäß § 2 Abs. 1  ist dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig.
  • Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann zulassen, dass an die Stelle von Englisch eine andere Fremdsprache tritt.
 
Autor: Gerd Krüger
04.02.2012 22:15