Eignung für die Ausbildung zum BTA
Vor einer Anmeldung sollte jeder Interessent prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang erfüllt sind. Dazu gehören folgende Punkte:
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- Schulische Vorkenntnisse im naturwissenschaftlich-technischen Bereich
- Finanzielle Mittel zur Anschaffung von Geräten und Büchern
Ebenso werden Schülerinnen und Schüler nach der Klasse 9 von Gymnasien aufgenommen, die die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nachweisen können.
Schulabschluss
Die Anmeldung für die BTA-Ausbildung am BK Olsberg ist nur noch online unter der Internet-Adresse www.schueleranmeldung.de/hsk möglich. Der Nachweis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist jedoch wie bisher in schriftlicher Form erforderlich. Das entsprechende Zeugnis muss deshalb vorgelegt bzw. eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Dokumente enthalten:
- Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (Realschulabschluss, Hauptschule Typ 10 B oder Abschluss der Berufsfachschule an einem Berufskolleg) in amtlich beglaubigter Kopie
- Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen Schullaufbahn
- Fotografie im Format eines Passbildes
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Schulische Vorkenntnisse
Wünschenswert, aber nicht obligatorisch, sind gute Kenntnisse im naturwissenschaftlich-technischen Bereich (Chemie, Physik, Biologie) und in den allgemeinbildenden Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch.
Französischkenntnisse sind von Vorteil, wenn die allgemeine Hochschulreife (Vollabitur) angestrebt wird und eine Fortsetzung des Schulbesuchs nach Abschluss der Assistentenausbildung geplant ist.
Das Stoffpensum, das an Realschulen im Rahmen des naturwissenschaftlichen Unterrichts vermittelt wird, ist im Allgemeinen ausreichend. Die Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung naturwissenschaftlicher Sachverhalte, ein gutes mündliches Ausdrucks- und räumliches Vorstellungsvermögen sowie Teamfähigkeit sollten vorhanden sein.
Kosten der Ausbildung
Schulgeld muss nicht gezahlt werden. Eine Förderung der Ausbildung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist auf Antrag grundsätzlich möglich. Kosten entstehen für die Anschaffung von Büchern, Geräten und Schutzkleidung - mehr ...
