Sie sind hier: StartseiteBildungsangebotBildungsgängeB :: FachoberschulreifeBerufsfachschule für Heilerziehungshilfe

Inhalte und Organisation der Ausbildung

 

1. Grundverständnis

 

Selbstbestimmte und weitestgehend selbstständige Lebensführung auch unter der Bedingung von Einschränkung und Behinderung ist ein zentrales Paradigma unseres sozialen und menschlichen Selbstverständnisses. Aufrechterhaltung und materielle Absicherung eines selbstbestimmten Lebens sind die Voraussetzungen für die Teilhabe an den durch das Grundgesetz garantierten humanen und sozialen Grundrechten. Sie sind Voraussetzungen für soziale Teilhabe und soziale Mitwirkung.

 

In Lebenssituationen, die durch Krankheit, Behinderung, Alter und schwierige soziale Lebenslagen gekennzeichnet sind, bedarf die selbstbestimmte Lebensführung oft der Unterstützung und der Hilfe von außen.

 

2. Berufsbild und Ausbildungsziel

 

Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Mitarbeiter der Behindertenhilfe. Sie wirken überwiegend in der assistierenden Begleitung, Beratung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderung mit. Die Zielgruppe umfasst Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen Sinnes- und Lernbehinderungen aller Altersstufen. Die Arbeitsfelder der Heilerziehungshilfe beziehen sich auf die gesamte Lebenswelt von Menschen mit Behinderung und umfassen die Bereiche „Wohnen", „Arbeit", „Freizeit" und „Bildung".

 

Ziel professioneller Heilerziehungshilfe ist es, in enger Kooperation mit anderen Fachdiensten Menschen mit Behinderung in ihrem Streben nach größtmöglicher Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen.

Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer orientieren sich an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung zur Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens. Art und Intensität der Hilfen sind von der jeweiligen Behinderungsform und deren Auswirkung abhängig. Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer unterstützen Menschen mit Behinderung beim allen Verrichtungen des täglichen Lebens. In ihrer Tätigkeit berücksichtigen sie die Art und den Grad der Behinderung. Im Rahmen der Alltagsbegleitung aktivieren sie vorhandene Fähigkeiten, geben Hilfe zur Selbsthilfe und achten auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung. Ihre Verantwortung umfasst sowohl die Sorge für das leibliche Wohl als auch die Förderung der Persönlichkeit und der Gemeinschaftsfähigkeit.

 

Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer unterstützen die Fachkräfte in der Behindertenhilfe. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit im Team und mit anderen Fachdiensten notwendig. Für die Verwirklichung dieser Aufgaben ist es wichtig, das eigene Handeln ständig zu reflektieren.

 

Die berufliche Handlungskompetenz der Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer umfasst die Fähigkeiten:

  • sich auf Beziehungen einzulassen und Beziehungsangebote zu unterbreiten,
  • im Rahmen beruflicher Zuständigkeit verantwortlich zu handeln,
  • persönliche Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wahrzunehmen und angemessen zu handeln,
  • bei der Planung, Durchführung und Dokumentation pädagogisch-pflegerischer Prozesse mitzuwirken,
  • Kontakt zu Angehörigen des Menschen mit Behinderung zu pflegen,
  • im Team und teamübergreifend mit anderen Fachkräften zusammen zu arbeiten.

Das Berufsbild der Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer weist starke Berührungspunkte mit dem der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger auf.

 

Dementsprechend befähigt die Ausbildung an der Berufsfachschule für Heilerziehungshilfe die Schülerinnen und Schüler, Menschen in ihrer Entwicklung zu unterstützen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen und Behinderungen erschwert ist. Dies umfasst die assistierende Begleitung, Beratung, Förderung und Pflege. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behindertenhilfe arbeiten die Heilerziehungshelfer und Heilerziehungshelferinnen unterstützend, kooperativ und teamorientiert.

 

Für diese Tätigkeiten der Unterstützung und Hilfe sind neben Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der Gesundheitsförderung, der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit, den Fähigkeiten der Wahrnehmung und Beobachtung und den Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung personale und soziale Kompetenzen wie Empathie, Verantwortlichkeit, Umsicht und Einsatz im Dienste für Hilfsbedürftige notwendig.

 

3. Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer im Kontext helfender Berufe

Von der Vielzahl an Nichtausgebildeten, Kurzausgebildeten, Ad-hoc- Ausgebildeten unterscheiden sich Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer durch ihre gründliche und fundierte berufliche Ausbildung.

 

Von anderen Helferqualifikationen wie Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer, Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferinnen und Sozialhelfer unterscheiden sie sich durch eine breite und intensive Ausbildung in der Behindertenhilfe.

Die Grenzen ihrer Tätigkeit liegen da, wo für Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen Spezialqualifikationen erforderlich werden.

Für die Schülerinnen und Schüler hat der Bildungsgang beruflich orientierende, berufsqualifizierende und schulisch weiterführende Bedeutung.

 

Die Ausbildung zur Heilerziehungshelferin / zum Heilerziehungshelfer vermittelt neben der Grundqualifikation "Assistenz zur selbstständigen Lebensführung" einen breiten und differenzierten Einblick in die verschiedenen Berufs- und Arbeitsfelder der Behindertenhilfe.

 

Zusammen mit dem gleichzeitig vermittelten weiterführenden Schulabschluss (Fachoberschulreife) bildet das eine gute Entscheidungsgrundlage und Einstiegsqualifikation für weiterführende Fachausbildungen in folgenden Bereichen:

Fachschule für Heilerziehungspflege,

 

Fachschule für Sozialpädagogik,

 

Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft,

 

Fachschule und Fachseminare für Familienpflege,

 

Fachseminare für Altenpflege,

 

Krankenpflegeschulen, Kinderkrankenpflegeschulen.

 

4. Tätigkeitsprofil

 

Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer leisten bei allen Tätigkeiten Hilfe und Unterstützung, die die Hilfebedürftigen ausführen möchten, die sie aber aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können. Die oder der Hilfebedürftige ist hier für das Geschehen verantwortlich. Die Übernahme von Tätigkeiten ist erwünscht bzw. angeordnet und im Standard definiert. In anderen Arbeitszusammenhängen arbeiten Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer auf Anweisung und zur Unterstützung von Fachkräften

 

Dazu gehören vor allem

 

  • Mitgestaltung der Lebenswelt,
  • Unterstützung in der Haushaltsführung,
  • Organisation des Alltags,
  • Mitwirkung bei der zielorientierten Förderung,
  • pädagogisch-pflegerische Begleitung,
  • pflegerische Prävention und Prophylaxe,
  • Unterstützung der Alltagskompetenzen,
  • Sorge für Bekleidung, Ernährung und Hygiene,
  • Sicherstellung der Körperpflege,
  • Teilnahmen an Teamgesprächen,
  • Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten,
  • Mitwirkung bei der Dokumentation pädagogisch-pflegerischer Prozesse,
  • Kontaktpflege zu den Angehörigen.

 

5. Eingangsvoraussetzungen

In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat.

Wer eine abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit nachweist, kann in das zweite Jahr des Bildungsgangs aufgenommen werden.

 

6. Fachoberschulreife

Schülerinnen und Schüler des zweijährigen Bildungsganges erwerben den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt haben. Hierbei bleiben die Prüfungsleistungen unberücksichtigt.

7. Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung von Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfem ist eine vollzeitschulische Ausbildung. Außerschulische Praktika haben einen Umfang von mindestens 16 Wochen.

 

Die Praxisfelder erstrecken sich auf die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Bildung in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Praktika werden in der Regel als Block-, in Ausnahmefällen als Tagespraktika organisiert.

Die Praxis außerhalb der Schule ist ein maßgeblicher Lernort mit eigenständigem Stellenwert. In der Ausbildung stellt sich die Aufgabe, Theorie und Praxis in eine produktive, erkenntnisfördernde und das Handeln verbessernde Beziehung zu bringen. Bei der Organisation und Durchführung der Praktika arbeiten Schule und Praxiseinrichtungen eng zusammen. Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung muss mit den Praxisstellen partnerschaftlich und gleichberechtigt beraten und abgesprochen werden.

 

8. Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer Berufsabschlussprüfung ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

9. Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Die Schülerinnen und Schüler tragen nach den derzeitigen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen einen Teil der Kosten für Lernmittel .

10. Stundentafel

 

Fächer

Gesamtstunden

berufsbezogener Lernbereich

Theorie der Heilerziehung

240 - 320

Gesundheitslehre/Pflege

240 - 320

Berufs- und Rechtskunde

80 - 160

Fachpraxis Heilerziehung

600 - 680

(Musik/Rhythmik, Werken/Gestalten, Spiel, Psychomotorik, Hauswirtschaft)

Fachpraxis Gesundheitsförderung/Pflege

320 - 360

Mathematik

160 - 240

Englisch

160 - 240

Differenzierungsbereich

0 - 480

berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

160 - 240

Religionslehre

80 - 160

Sport

80 - 160

Politik/Gesellschaftslehre

80 - 160

Gesamtstundenzahl:

2560 - 2800

 

11. Wie kann ich mich zu dieser Ausbildung anmelden ?
 

Bewerbungen für den Schuljahresbeginn nach den in NRW üblichen Sommerferien richten Sie bitte bis zum 28. Februar des Jahres an das Berufskolleg Olsberg. (Online Anmeldung)

Ansprechpartner: Herr Senn
 

Zur Vereinbarung eines Gesprächstermins können Sie im Sekretariat des Berufskollegs anrufen


Telefon:  (02962) – 981- 0

oder eine e-mail senden an:

info(at)berufskolleg-olsberg-vw.de

Wichtig:

Weitere Informationen über das Anmeldeverfahren können unter

www.berufskolleg-olsberg.de

abgerufen werden.

 
Autor: Reimund Schleich
05.02.2012 00:12