Abschlüsse und Perspektiven
In diesem Bildungsgang wird in einer dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung die Allgemeine Hochschulreife erworben und außerdem in einer integrierten Prüfung die berufliche Qualifikation der „Freizeitsportleiterin" / des „Freizeitsportleiters". Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium jeder Studienrichtung an allen Universitäten wie auch an der Sporthochschule.
Für eine berufliche Tätigkeit als Freizeitsportleiterln kommen - neben größeren Sportvereinen - vor allem drei Bereiche in Frage:
• der Urlaubs- und Freizeitbereich (kommerzielle Sportschulen, Freizeitparks)
• der Sozialbereich (Häuser der offenen Tür, Heime, Freie Wohlfahrtsverbände)
• der Gesundheits- bzw. Rehabilitationsbereich.
Die sozialberufliche Qualifizierung eröffnet aber auch günstige Einstiegsmöglichkeiten für angrenzende Studienbereiche und Berufsfelder wie z. B. für medizinisch-pflegerische Berufe, für den Bereich der Sozialpädagogik, der Sportökonomie oder für den Freizeit-Touristik-Bereich.
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Aufnahme in diesen Bildungsgang ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk (Schüler/ -innen von Haupt-, Real-, u. Gesamtschulen) bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Schüler/ -innen vom Gymnasium).
Ein Wechsel aus der Oberstufe eines Gymnasiums in diesen Bildungsgang, ist grundsätzlich nur in die Jahrgangstufe 11 möglich.
Als besonders geeignet erscheinen dabei Schülerinnen und Schüler, denen Sport nicht nur selber Spaß macht, sondern die auch ihrerseits in der Arbeit mit Gruppen Sport als sinnvolle Freizeitgestaltung vermitteln möchten.
Unterrichtsfächer
Da der Unterricht in einem festen Klassenverband erteilt wird, besteht hier im Gegensatz zum Kurssystem die Möglichkeit, die Arbeit in den einzelnen Fächern sinnvoll aufeinander zu beziehen.
Berufsbezogener Bereich:
Sport, Biologie, Erziehungswissenschaften, Didaktik und Methodik, Mathematik, Englisch, zweite Fremdsprache, Praktika
Berufsübergreifender Bereich:
Deutsch, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre
Differenzierungsbereich:
z. B. Datenverarbeitungstechnik, Philosophie, Übungsleiterschein C (Zertifikate)
In jedem Fall besteht die Möglichkeit, eine zweite Fremdsprache neu zu beginnen. Verpflichtend ist die 2. Fremdsprache für SchülerInnen, die in der Sekundarstufe l nicht durchgehend von Klasse 7-10 Unterricht in einer 2. Fremdsprache hatten.
Praktika
Das Lernen in den Bildungsgängen des Berufskollegs ist gekennzeichnet durch das enge Zusammenwirken von Theorie und Praxis. Dies gilt besonders für doppelqualifizierende Bildungsgänge, in denen neben einem allgemeinbildenden Abschluss auch eine berufliche Qualifikation vermittelt wird. Dabei werden Praxisanteile sowohl im Rahmen des schulischen Unterrichts als auch in außerschulischen Praktika vermittelt.
Abschluss / Prüfungen
Prüfungsfächer zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife sind:
1. Abiturfach: | Biologie |
2. Abiturfach: | Sport |
3. Abiturfach: | Deutsch oder Englisch oder Religion |
4. Abiturfach: | Wenn Deutsch o. Englisch als 3. AF. dann Erziehungswissenschaft oder Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religion. Wenn Religionslehre als 3. AF. dann Deutsch oder Englisch oder 2. Fremdsprache |
Diese Prüfungsleistungen werden auch auf die Berufsabschlussprüfung angerechnet.
Zusätzliche Prüfungsleistungen sind:
- Abschlusslehrprobe mit Kolloquium im Fach Didaktik/Methodik.
- Prüfung im Fach Erziehungswissenschaften (entfällt, wenn bereits in der Abiturprüfung gewählt)
