Eingangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind erforderlich:
- der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife,
- eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
An Stelle der abgeschlossennen Berufsausbildung werden auch anerkannt:
- ein einschlägiges Praktikum im Rahmen des Besuchs der Fachoberschule Sozialwesen Klasse 11 und 12 oder der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen.
- Für Absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung werden gesonderte Beratungen angeboten.
Tätigkeitsprofil
Welche Aufgaben hat eine Heilerziehungspflegerin/ein Heilerziehungspfleger?
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung von behinderten Menschen aller Altersgruppen. Sie arbeiten selbstständig und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen, mit einzelnen Behinderten und in kleinen Gruppen. Sie planen heilerziehungspflegerische/erzieherische Maßnahmen, führen sie durch und reflektieren sie.
Sie unterscheiden sich von Erzieherinnen und Erziehern dadurch, dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Personengruppen verfügen, die von Behinderung bedroht oder behindert - in der Regel mehrfach behindert - sind.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger vereinen pädagogische und pflegerische Kompetenz in ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie orientieren sich am Lebenslauf des Einzelnen, sie reflektieren Ziele und Arbeitsweisen und entscheiden mit über den angemessenen Ort der Hilfe.
Wo werde ich später eingesetzt ?
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger kommen zum Einsatz bei Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen:
Wohnen
Hier müssen die individuellen Bedürfnisse der Bewohner erkannt und in die Gestaltung der Gruppenaktivitäten mit einbezogen werden. Dabei müssen Spannungen und Konflikte, die sich durch das Wohnen in Gruppen ergeben, aufgefangen und bearbeitet werden. Das bedeutet Fähigkeit zur Teamarbeit, Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Beratung von Familien.
Bildung
Menschen mit Behinderungen erhalten Bildungsangebote in unterschiedlichen Institutionen. In Sonderkindergärten, in integrativen Kindergärten, Tagesstätten, Sonderschulen und integrativen Schulen betreuen/pflegen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Menschen mit Behinderungen. Sie kooperieren mit anderen Diensten (Medizin/Therapie/Schule), unterstützen diese und beraten Eltern.
Arbeit
Können Menschen auf Grund ihrer Behinderung nicht in den allgemeinen Produktions- und Arbeitsprozess eingegliedert werden, ergibt sich eine massive Verstärkung der Lebensproblematik. Werkstätten, speziell für Behinderte, tragen zur Entschärfung dieser Problematik bei.
In der Werkstatt für Behinderte vermitteln Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger im Arbeitstrainings- und Ausbildungsbereich Arbeitstechniken, sie erfassen und fördern individuelle Interessen und Begabungen.
Im Produktionsbereich beobachten und entscheiden sie gemeinsam mit anderen Diensten, ob bzw. in welchem Bereich der Produktion der Mensch mit Behinderung die Arbeit aufnimmt, wobei sie das Spannungsfeld zwischen Leistungsanforderung und individuellen Möglichkeiten des Behinderten ständig reflektieren.
Freizeit
Sind Menschen auf Grund ihrer Behinderung in der Gestaltung ihrer Freizeit eingeschränkt, werden Hilfen angeboten. In unterschiedlichen Beschäftigungssystemen helfen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bei der Freizeitgestaltung mit. Sie gestalten mehr oder weniger inhaltlich und strukturell definierte Freizeitangebote. Sie bieten mit anderen Freizeitpädagogen Möglichkeiten des zwanglosen Beisammenseins oder gezielte Aktivitäten unterschiedlicher Inhalte.
Organisation der Ausbildung
Dauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. In Olsberg wird die Ausbildung in zwei Organisationsformen angeboten:
"Schulische" Vollzeitform
Sie gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend theoretischen Teil und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Während der zwei Jahre mit überwiegend theoretischem Unterricht werden Praxisblöcke im Umfang von insgesamt 16 Wochen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet.
"Integrierte" Vollzeitform
Das heißt, das einjährige Berufspraktikum wird im Verlauf der Ausbildung auf drei Jahre verteilt. Bei dieser Organisationsform muss der Teilnehmer eine Anstellung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachweisen.
Über die Durchführung der jeweiligen Organisationsform entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen.
Stundentafelübersicht
Stundentafel |
|
| Unterrichtsstunden |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | 400 – 600 |
Deutsch/Kommunikation | 160 – 200 |
Fremdsprache | 80 – 160 |
Politik/Gesellschaftslehre | 80 – 120 |
Religionslehre | 160 2 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | 1800 – 2000 |
Theorie und Praxis der Heilerziehung | 540 – 560 |
Gesundheit/Pflege | 540 – 560 |
Psychiatrie | 80 – 120 |
Organisation/Recht/Verwaltung | 80 – 120 |
Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte
| 400 – 440 |
Projektarbeit Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe | 160 – 320 |
Differenzierungsbereich | 0 – 200 |
Insgesamt | mindestens 24008 |
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Begleitender Unterricht im Berufspraktikum | 160 – 200 |
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Prüfung
Für die Prüfung gelten die Vorschriften der Allgemeinen Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK Anlage E).
Kosten der Ausbildung
Ein Schulgeld wird für Ihre Ausbildung nicht erhoben. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW besteht Schulbuchgeldfreiheit (49 % Eigenanteil). Förderungen nach BaföG sowie § 34 AfG oder durch die LVA / BFA sind möglich.
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Mit Bestehen der Ausbildung erwirbt der (die) Studierende einen Berufsabschluss und ggf. die Allgemeine Fachhochschulreife.
Wie lautet meine genaue Berufsbezeichnung ?
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw.
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
Kann ich mich noch weiterbilden ?
Der mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger verbundene Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.
In der Anlage E der APO BK sind Aufbaubildungsgänge vorgesehen.
Wie hoch wird mein Verdienst sein?
Die Vergütung erfolgt nach TVöD
Anmeldung
Information/Beratung
Haben Sie Interesse an der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger? Wünschen Sie ein persönliches Gespräch zur Beratung?Ihr Ansprechpartner:
Herr Senn
Zur Vereinbarung eines Gesprächstermins können Sie im Sekretariat des Berufskollegs anrufen:
Tel: 02962 9810
oder eine e-mail schicken an.
info(at)berufskolleg-olsberg-vw.de
Bewerberinnen und Bewerber können sich jeweils vom 01. bis zum 28. Februar für das neue Schuljahr nach den Sommerferien anmelden.
Weitere Informationen über das Online-Anmeldeverfahren können unter
abgerufen werden.
Für die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Lebenslauf
- Passbild (Name und Geburtsdatum auf der Rückseite)
- Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des erforderlichen Bildungsnachweises
- Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses
- Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Gesellenbriefes
