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Eingangsvoraussetzungen

Für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind erforderlich:

  • der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife,
  • eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

An Stelle der abgeschlossennen Berufsausbildung werden auch anerkannt:

  • ein einschlägiges Praktikum im Rahmen des Besuchs der Fachoberschule Sozialwesen Klasse 11 und 12 oder der Höheren Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen.
  • Für Absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung werden gesonderte Beratungen angeboten.

Tätigkeitsprofil

Welche Aufgaben hat eine Heilerziehungspflegerin/ein Heilerziehungspfleger?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogische Fachkräfte für Pflege, Betreuung und Erziehung von behinderten Menschen aller Altersgruppen. Sie arbeiten selbstständig und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen, mit einzelnen Behinderten und in kleinen Gruppen. Sie planen heilerziehungspflegerische/erzieherische Maßnahmen, führen sie durch und reflektieren sie.

Sie unterscheiden sich von Erzieherinnen und Erziehern dadurch, dass sie über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung, Pflege, Erziehung, Förderung und Begleitung solcher Personengruppen verfügen, die von Behinderung bedroht oder behindert - in der Regel mehrfach behindert - sind.

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger vereinen pädagogische und pflegerische Kompetenz in ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie orientieren sich am Lebenslauf des Einzelnen, sie reflektieren Ziele und Arbeitsweisen und entscheiden mit über den angemessenen Ort der Hilfe.

Wo werde ich später eingesetzt ?

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger kommen zum Einsatz bei Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Beschäftigungssystemen:

Wohnen

Hier müssen die individuellen Bedürfnisse der Bewohner erkannt und in die Gestaltung der Gruppenaktivitäten mit einbezogen werden. Dabei müssen Spannungen und Konflikte, die sich durch das Wohnen in Gruppen ergeben, aufgefangen und bearbeitet werden. Das bedeutet Fähigkeit zur Teamarbeit, Zusammenarbeit mit Trägern von Einrichtungen und Beratung von Familien.

Bildung

Menschen mit Behinderungen erhalten Bildungsangebote in unterschiedlichen Institutionen. In Sonderkindergärten, in integrativen Kindergärten, Tagesstätten, Sonderschulen und integrativen Schulen betreuen/pflegen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger Menschen mit Behinderungen. Sie kooperieren mit anderen Diensten (Medizin/Therapie/Schule), unterstützen diese und beraten Eltern.

Arbeit

Können Menschen auf Grund ihrer Behinderung nicht in den allgemeinen Produktions- und Arbeitsprozess eingegliedert werden, ergibt sich eine massive Verstärkung der Lebensproblematik. Werkstätten, speziell für Behinderte, tragen zur Entschärfung dieser Problematik bei.

In der Werkstatt für Behinderte vermitteln Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger im Arbeitstrainings- und Ausbildungsbereich Arbeitstechniken, sie erfassen und fördern individuelle Interessen und Begabungen.

Im Produktionsbereich beobachten und entscheiden sie gemeinsam mit anderen Diensten, ob bzw. in welchem Bereich der Produktion der Mensch mit Behinderung die Arbeit aufnimmt, wobei sie das Spannungsfeld zwischen Leistungsanforderung und individuellen Möglichkeiten des Behinderten ständig reflektieren.

Freizeit

Sind Menschen auf Grund ihrer Behinderung in der Gestaltung ihrer Freizeit eingeschränkt, werden Hilfen angeboten. In unterschiedlichen Beschäftigungssystemen helfen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger bei der Freizeitgestaltung mit. Sie gestalten mehr oder weniger inhaltlich und strukturell definierte Freizeitangebote. Sie bieten mit anderen Freizeitpädagogen Möglichkeiten des zwanglosen Beisammenseins oder gezielte Aktivitäten unterschiedlicher Inhalte.

Organisation der Ausbildung

Dauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. In Olsberg wird die Ausbildung in zwei Organisationsformen angeboten:

"Schulische" Vollzeitform

Sie gliedert sich in einen zweijährigen überwiegend theoretischen Teil und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum. Während der zwei Jahre mit überwiegend theoretischem Unterricht werden Praxisblöcke im Umfang von insgesamt 16 Wochen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet.

"Integrierte" Vollzeitform

Das heißt, das einjährige Berufspraktikum wird im Verlauf der Ausbildung auf drei Jahre verteilt. Bei dieser Organisationsform muss der Teilnehmer eine Anstellung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachweisen.

Über die Durchführung der jeweiligen Organisationsform entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen.

 Stundentafelübersicht

Stundentafel

 

 

Unterrichtsstunden

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

400 – 600

Deutsch/Kommunikation

160 – 200

Fremdsprache

80 – 160

Politik/Gesellschaftslehre

80 – 120

Religionslehre

160 2

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

1800 – 2000

Theorie und Praxis der Heilerziehung

540 – 560

Gesundheit/Pflege

540 – 560

Psychiatrie

80 – 120

Organisation/Recht/Verwaltung

80 – 120

Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte

  • Kreativ-musischer Bereich
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich
  • Gesundheits-bewegungsorientierter Bereich
  • Organisatorisch-technologischer Bereich

 

400 – 440

Projektarbeit

Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

160 – 320

Differenzierungsbereich

0 – 200

Insgesamt

mindestens 24008

 

 

Begleitender Unterricht im Berufspraktikum

160 – 200

 

 

 

Prüfung

Für die Prüfung gelten die Vorschriften der Allgemeinen Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK Anlage E).

Kosten der Ausbildung

Ein Schulgeld wird für Ihre Ausbildung nicht erhoben. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes NRW besteht Schulbuchgeldfreiheit (49 % Eigenanteil). Förderungen nach BaföG sowie § 34 AfG oder durch die LVA / BFA sind möglich.

Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Mit Bestehen der Ausbildung erwirbt der (die) Studierende einen Berufsabschluss und ggf. die Allgemeine Fachhochschulreife.

Wie lautet meine genaue Berufsbezeichnung ?

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw.

Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

 

Kann ich mich noch weiterbilden ?

Der mit der abgeschlossenen Berufsausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger verbundene Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.

In der Anlage E der APO BK sind Aufbaubildungsgänge vorgesehen.

Wie hoch wird mein Verdienst sein?

Die Vergütung erfolgt nach TVöD

Anmeldung

 

Information/Beratung 


Haben Sie Interesse an der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger?  Wünschen Sie ein persönliches Gespräch zur Beratung?

Ihr Ansprechpartner:

Herr Senn

Zur Vereinbarung eines Gesprächstermins können Sie im Sekretariat des Berufskollegs anrufen:

Tel: 02962 9810

oder eine e-mail schicken an.

info(at)berufskolleg-olsberg-vw.de



Bewerberinnen und Bewerber können sich jeweils vom 01. bis zum 28. Februar für das neue Schuljahr nach den Sommerferien anmelden.

Weitere Informationen über das Online-Anmeldeverfahren können unter

www.berufskolleg-olsberg.de

abgerufen werden.

 

Für die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Passbild (Name und Geburtsdatum auf der Rückseite)
  • Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des erforderlichen Bildungsnachweises
  • Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses
  • Beglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Gesellenbriefes
 
Autor: Reimund Schleich
04.02.2012 06:30